Berlin. Heute hat das Bundeskabinett das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verabschiedet. Aber: Ohne die Stärkung der ambulanten Versorgungsstruktur wird dieses Gesetz seinem Namen kaum gerecht werden. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier kritisiert, dass etwa die Regelungen zu den Primärversorgungszentren aus dem Entwurf herausgefallen sind. „Diese hätten eine wichtige Stärkung der ambulanten Versorgung bedeutet. Wir hoffen, dass die Regelung im parlamentarischen Verfahren wieder ins Gesetz aufgenommen wird. Denn eines ist glasklar: Die ambulante Versorgung muss verbessert werden“, so Engelmeier. Mit Blick auf sozial benachteiligte Regionen und Stadteile wird außerdem deutlich, dass es hier zusätzliche Anstrengungen braucht. Patientinnen und Patienten mit besonderem Unterstützungsbedarf muss beim Zugang zur Versorgung stärker geholfen und die Versorgung besser koordiniert werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Gesundheitskioske könnten in benachteiligten Regionen helfen, dies zu kompensieren. Michaela Engelmeier betont allerdings, dass hier eine Vernetzung mit bestehenden Strukturen und Netzwerken nötig sei, um Doppelstrukturen zu vermeiden: „Soweit Gesundheitskioske unabhängig vom Versicherungsstatus und auch vermehrt zur sozialen Situation beraten, muss sich das auch bei der Finanzierung wiederspiegeln. Ein zu hoher Kostenanteil der Beitragszahlenden wäre hier nicht gerechtfertigt. Schließlich sind für Sozialarbeit nicht die Beitragszahlenden, sondern die Kommunen verantwortlich.“
Angesichts der demografischen Entwicklung ist die stärkere Förderung der hausärztlichen Versorgung grundsätzlich wichtig. Das gilt insbesondere bei der hausärztlichen Grundversorgung. Finanzielle Fehlanreize befürchtet die SoVD-Vorstandsvorsitzende dagegen bei den geplanten jährlichen Versorgungspauschalen für chronisch Kranke. Engelmeier warnt vor einer dadurch drohenden Verschlechterung der hausärztlichen Versorgung gerade für besonders betreuungsintensive Patientinnen und Patienten.
Dringend notwendig ist dagegen die vorgesehene Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Die Neubildung der gesonderten Ärtz*innengruppe der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten ermöglicht nun eine zielgenauere Steuerung der Niederlassungsmöglichkeiten. „Das kann den Zugang zur Versorgung für Kinder und Jugendliche hier entscheidend verbessern. Daneben ist aber die weitere Stärkung der allgemeinen psychotherapeutischen Versorgung wichtig. Immer mehr Menschen brauchen Hilfe und Therapie. Prävention und Therapie von psychischen Erkrankungen müssen kurzfristig ermöglicht werden“, so Engelmeier.
Für mehr Infos ist die SoVD-Stellungnahme zum Referentenentwurf HIER abrufbar.
V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel