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Menschen laufen durch eine Einkaufsstraße

SoVD-Forderungen zum neuen Bürgergeld

Das neue Bürgergeld und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollen bei längerer Arbeitslosigkeit oder niedriger Rente das Existenzminimum sichern. Mit dem Bürgergeld-Gesetz sind viele Forderungen des SoVD von der Politik aufgegriffen worden.

Das Bürgergeld ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten, auch wenn Teile des Gesetzes erst zum 1. Juli 2023 wirksam werden. Die Regelsätze betragen für Alleinstehende ab dem 1. Januar 2023 502 Euro – das sind 53 Euro mehr als noch 2022. Auch die Karenzzeit beim Wohnen und Vermögen gilt für Bürgergeld-Beziehende bereits ab dem 1. Januar 2023. Die Unterkunftskosten werden in den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs nicht überprüft und die Menschen können Vermögen bis zu 40.000 Euro für Alleinstehende (+15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) behalten. Auch die Zwangsverrentung wurde befristet bis Ende 2026 abgeschafft.

Unterstützung für Weiterbildungen

Ab dem 1. Juli treten dann auch die Regelungen zur Aus- und Weiterbildung in Kraft: Mit dem Weiterbildungsgeld, der Weiterbildungsprämie und dem Bürgergeldbonus wird die berufliche Bildung wieder stärker gefördert und durch Coaching-Möglichkeiten unterstützt. Außerdem können Leistungsbeziehende mehr hinzuverdienen. Das gilt insbesondere auch für junge Menschen.

SoVD: Gleichbehandlung bei Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung

Dennoch hält der SoVD an einigen Kritikpunkten weiterhin fest. Dazu zählen die Methoden zur Bedarfsermittlung und die damit verbundenen zu niedrigen Regelsätze. Wir finden auch, dass die Stromkosten von den Jobcentern und Sozialämtern gesondert übernommen – und nicht pauschal in den Regelsätzen abgebildet werden sollten. Außerdem kämpfen wir weiterhin gegen die Ungleichbehandlung von Menschen, die Bürgergeld beziehen und solchen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch nehmen. Es ist nicht fair, dass die Schonvermögengrenzen unterschiedlich hoch ausfallen.

Dafür setzt der SoVD sich ein

Wir fordern

  • Bedarfsgerechte Regelsätze einführen
  • Soziokulturelle Existenz absichern
  • Stromkosten gesondert zahlen
  • Schonvermögensgrenzen in der Grundsicherung auf 15.000 Euro anheben

Ihr Kontakt zur Landesgeschäftsstelle

Implerstr. 55
81371 München
Tel.: 089-53 05 27
Fax: 089-54 37 91 06
E-Mail: info@sovd-bayern.de                                   

SoVD-Materialien zur Grundsicherung

Aktuelle Stellungnahmen

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