Berlin. Betrachtet man die berufliche Inklusion behinderter Menschen als zartes Pflänzchen, welches gepflegt werden muss, so droht dieses gerade von der Corona-Pandemie zerdrückt zu werden. Mit großer Sorge blickt der SoVD auf die steigende Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen. Im Januar 2021 hat sie mit 180 000 (+11,8 Prozent zum Vorjahresmonat) einen neuen negativen Höchststand erreicht. Die anhaltende Covid-19-Pandemie und die damit verbundene wirtschaftliche Schieflage haben die Situation behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt weiter verschärft. Besonders dramatisch daran ist, dass Menschen mit Behinderungen im Schnitt deutlich länger brauchen, bis sie wieder in Beschäftigung sind. „Wir dürfen nicht den Eindruck vermitteln, Menschen mit Behinderungen müssten in der Krise hintenanstehen. Stattdessen sind mutige Entscheidungen der Politik gefragt, die einen „Ruck für Teilhaben“ erzeugen. Wir brauchen das klare Signal, dass Inklusion keine Option ist, sondern ein Menschenrecht“, betont SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Mit Sorge sieht der SoVD zudem, dass aktuell 130 000 Unternehmen die gesetzliche Pflicht, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, nicht erfüllen. 25 Prozent aller Unternehmen – Tendenz steigend – beschäftigen sogar nicht einen einzigen behinderten Menschen. „Ich erwarte von der Politik, dass Unternehmen, die in der Corona-Krise gefördert werden, auch gefordert werden. Alle Unternehmen, für die die gesetzlichen Vorgaben gelten, müssen angehalten werden diese zu erfüllen. Wenn das nicht funktioniert, müssen neue Anreize geschaffen werden. Deshalb fordern wir eine Verdoppelung der sogenannten Ausgleichsabgabe“, so Bauer. Und er ergänzt: „Zusätzlich brauchen wir die von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte 4. Stufe der Ausgleichsabgabe für jene Unternehmen, die trotz Gesetzespflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.“
Um der steigenden Zahl an arbeitslosen schwerbehinderten Menschen entgegen zu wirken, fordert der SoVD gezielte Förderprogramme in Bund und Ländern, um Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung schwerbehinderter Menschen zu unterstützen sowie ihre Vermittlung und Eingliederung zu befördern. „Die Bundesagentur für Arbeit darf ihre Förderung nicht zurückfahren, sondern muss diese im Gegenteil ausweiten“, so Bauer.
V. i. S. d. P.: Christian Draheim