Berlin. Diese Woche wurde die Jahresstatistik 2021 zur Behandlungsfehlerbegutachtung des Medizinisches Dienstes (MD Bund) vorgestellt. Danach wurden 13.050 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler Ursache des erlittenen Schadens.
Der SoVD hatte Anfang des Jahres ein in Auftrag gegebenes rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster veröffentlicht, das die Patientenrechte untersucht und konkrete Handlungsbedarfe zur Stärkung und Weiterentwicklung aufzeigt.
SoVD-Präsident Adolf Bauer sieht diese Handlungsbedarfe durch die Zahlen des MD Bund bestätigt: „Die Ergebnisse belegen erneut, wie notwendig eine Stärkung der Patientenrechte und eine bessere Unterstützung betroffener Versicherter seitens der Krankenkassen ist. Gleichzeitig braucht es wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit."
Zur Stärkung der Patientenrechte und der Patientensicherheit fordert der SoVD u.a.:
- ein geringeres Beweismaß für den Ursachenzusammenhang zwischen Fehler und Schaden und eine Pflicht zur Information über Behandlungsfehler ohne Nachfrage
- eine bessere Unterstützung von Betroffenen durch ihre Kassen, eine zwingende Verpflichtung der Kranken- und Pflegekassen, die Versicherten dabei zu unterstützen, Schadensersatzansprüche zu verfolgen sowie die Pflicht der Kassen, bei offensichtlichen Anhaltspunkten für Behandlungsfehler, die Betroffenen zu informieren
- die Verbesserung der Patientensicherheit, vor allem durch ein unabhängiges, zentrales Meldesystem und eine Meldepflicht schwerwiegender Schäden.
Zu dem Gutachten von Prof. Dr. Thomas Gutmann und dem SoVD-Forderungspapier zur Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland gelangen Sie hier:
https://www.sovd.de/gutachten-patientenrechte
V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel