Am 9. Juni ist Europawahl. Insgesamt 400 Millionen wahlberechtigte Bürger*innen der Europäischen Union (EU) können über 705 Sitze im Europäischen Parlament (auch kurz „Europaparlament“ oder „EU-Parlament“ genannt) abstimmen. Doch die EU scheint vielen kompliziert und abstrakt. Parlament, Rat, Kommission – was ist was? Und warum sollte man wählen? Das Wichtigste ist hier kurz erklärt.
Für Demokratie, Frieden und Stabilität, auch in Krisen, sind gemeinsame Werte und Wege wichtiger denn je. „Wir müssen die Chance nutzen, ein Europa zu errichten, das den sozialen Zusammenhalt fördert und so rechten Spaltern den Wind aus den Segeln nimmt!“, sagt SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Ein soziales Europa zeichnet sich durch Mindeststandards bei sozialstaatlichen Leistungen sowie durch eine sozialverträgliche Klimapolitik und eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur aus. Dabei müssen auch Superreiche und Krisenprofiteure mithilfe einer angemessenen Besteuerung in die Pflicht genommen werden.“
Hier kann man mitbestimmen. Die EU hat sieben zentrale Organe. Entscheiden können die Bürger*innen „nur“ über das Parlament – oder eher „sogar“. Denn es ist das einzige direkt gewählte Organ aller überstaatlichen Institutionen der Welt.
Europäisches Parlament trifft Entscheidungen für alle
Das Parlament ist die Bürgerkammer. Mit dem Ministerrat bildet es die Legislative. Es beschließt Gesetze und Haushalt und kontrolliert andere Organe. Sein Sitz ist Straßburg (Frankreich), das Generalsekretariat in Luxemburg; in Brüssel (Belgien) tagen Ausschüsse, Fraktionen und nur manchmal das Plenum.
Dieses entscheidet über wichtige Fragen, die das Leben aller in der EU beeinflussen. Zudem wählt es – auf Vorschlag des Europäischen Rates – den*die Kommissionspräsident*in, also den*die „Regierungschef*in“.
Seit dem Brexit gibt es nur noch 705 statt 751 Sitze. Deutschland wählt 96 davon. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) bekommen ihre Plätze und Fraktionen nicht nach Staatsangehörigkeit zugewiesen, sondern nach ähnlichen politischen Ansichten. Derzeit gruppieren sich die Parteien in sieben Fraktionen. Einige Abgeordnete sind fraktionslos.
Die Parlamentspräsidentschaft wechselt alle zweieinhalb Jahre, aktuell amtiert Roberta Metsola aus Malta (Partit Nazzjonalista, konservativ-christdemokratische Fraktion).
Sechs weitere zentrale EU-Organe im Überblick
Die „Ministerrat“ oder nur „Rat“ genannte Länderkammer, der Rat der Europäischen Union, ist der zweite Teil der Legislative und zuständig für Gesetze und Haushalt. Hier stimmen die Außen- oder Fachminister*innen der Länder die Wirtschafts-, Sozial-, Außen- und Sicherheitspolitik ab. Halbjährlich wechselt der Vorsitz. Sitz ist Brüssel.
Ähnlich klingt der Europäische Rat, ist aber die „Chefrunde“. In Brüssel treffen sich die Staats- und Regierungschef*innen zu Gipfeln. Sie geben Impulse und legen Ziele, Prioritäten und Strategien fest. Ihren Vorsitz wählen sie auf zweieinhalb Jahre.
Die Europäische Kommission ist die Exekutive, die Regierung. Nur sie kann dem Parlament und Ministerrat Gesetze vorschlagen. Sie setzt Politik und Verträge um. Jedes Land sendet eine*n Kommissar*in nach Brüssel. Kommissionspräsidentin ist seit 2019 Ursula von der Leyen aus Deutschland (CDU).
Der Europäische Gerichtshof ist die Judikative. Er sichert, dass EU-Recht einheitlich ausgelegt wird. Jeder Staat ernennt eine*n Richter*in. Sitz ist Luxemburg.
Der Europäische Rechnungshof in Luxemburg kontrolliert die Finanzen. Er prüft unabhängig die Einnahmen und Ausgaben aller EU-Institutionen.
Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main legt mit den nationalen Zentralbanken die Währungspolitik fest.
Zu diesen sieben Organen kommen viele weitere Institutionen. Der Europäische Auswärtige Dienst etwa vertritt die EU nach außen.
Daten zur EU
Vorläufer der Europäischen Union (EU) von 1992 waren 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und 1967 die Europäische Gemeinschaft (EG). Erst ging es nur um Wirtschaft. Heute gibt es auch gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Sozialpolitik und Kooperation bei Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Digitalisierung. Die Verträge gelten überstaatlich; Länder tauschen vielfach ihr Recht auf nationalen Entscheid gegen das Recht, EU-weit mitzubestimmen.
Mehr Daten:
27 der 47 Länder Europas sind aktuell in der EU. 1992 waren es sechs: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
Währungs- und Wirtschaftsunion: 20 Staaten.
Die EU hat rund 450 Millionen Einwohner*innen.
Ihr Binnenmarkt ist der größte Wirtschaftsraum der Welt. Er hat 23 Millionen Betriebe, ein BIP von 14,5 Billionen Euro (2021) und 56 Millionen Arbeitsplätze im Binnenhandel.
Vier Freiheiten: freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital im EU-Gebiet.
Bürger*innen dürfen überall in der EU leben und arbeiten. 17 Millionen leben in anderen Ländern – so viele wie nie. 2,8 Millionen arbeiten in Deutschland.
Bis 2050 will die EU klimaneutral sein.