Wegen der Inflation steigen die Regelsätze beim Bürgergeld ab 2024 um rund zwölf Prozent. Angesichts hoher Sozialleistungen, warnte CDU-Chef Friedrich Merz, würde sich Arbeit künftig nicht mehr lohnen. Als falsch und unangemessen bewertet der SoVD eine solche von Neid getriebene Debatte. Laut der Vorstandsvorsitzenden Michaela Engelmeier müsse vielmehr der Mindestlohn steigen, damit die Menschen nicht trotz Arbeit am Existenzminimum kratzen.
Laut einer Verordnung des Bundessozialministeriums dürfen Bezieher*innen von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) zum kommenden Jahr mit deutlich mehr Geld rechnen. Nach einem Zuwachs von 61 Euro liegt der Satz für Alleinstehende ab Januar dann bei 563 Euro; Erwachsene in einer Partnerschaft bekommen nach einem Plus von 55 Euro künftig 506 Euro.
Grundlage für diese auf den ersten Blick beachtliche Erhöhung ist der politische Wille, die zuletzt enorm gestiegene Inflation schneller und besser bei den Regelsätzen abzubilden. Dass soll die Kaufkraft der Menschen erhalten, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.
Höhere Sätze auch bei Grundsicherung im Alter
Von den höheren Regelsätzen profitieren nicht nur Personen, die Bürgergeld erhalten, sondern darüber hinaus weit mehr als eine Million Menschen, deren Rente nicht zum Leben reicht und die mithilfe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufstocken müssen. Sie sind nach Überzeugung der SoVD-Vorstandsvorsitzenden Michaela Engelmeier von der Inflation besonders betroffen, da sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel und Energie ausgeben müssen. Durch die nun beschlossene Anhebung, so Engelmeier, sei zumindest sichergestellt, dass ihr Einkaufskorb im Supermarkt nicht von Jahr zu Jahr leerer werde.
Mehr Geld vom Amt als Lohn durch Arbeit?
Obwohl die Anpassung des Bürgergeldes auf der Basis von statistisch erfassten Daten erfolgt, wurde aus den Reihen der Opposition Kritik daran geäußert. So bemängelte etwa der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz, Menschen ohne Arbeit bekämen mit staatlichen Transferleistungen mehr heraus, als wenn sie einer einfachen Beschäftigung nachgingen. Ähnlich äußerten sich mit Blick auf die hohe Abgabenlast Berufstätiger auch Politiker*innen der mitregierenden FDP. Beide Argumente, wonach sich Arbeit wieder lohnen müsse, sind dabei nicht wirklich neu auf der politischen Bühne.
Lohnabstand laut Studie weiterhin gegeben
Schon im Jahr 2010 warnte zum Beispiel der damalige FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle vor einer „Missachtung des Leistungsdenkens“: Wer dem Volk einen anstrengungslosen Wohlstand verspreche, so Westerwelle damals, lade zu „spätrömischer Dekadenz“ ein. Damals wie heute erwiesen sich derartige Aussagen als falsch.
Für den aktuellen Fall belegt das eine Berechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes der Hans-Böckler-Stiftung. Entgegen vieler Behauptungen seien die Haushaltseinkommen von Erwerbstätigen mit Mindestlohn danach auch weiterhin höher als das Bürgergeld. Das liege unter anderem daran, dass auch Geringverdienende Anspruch auf Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag haben.
SoVD: Mindestlohn muss 2024 deutlich steigen
Eine Spaltung der Gesellschaft zeigt sich auch nicht in den Beratungsstellen des SoVD. Dort suchen sowohl Geringverdienende als auch Menschen in der Grundsicherung Unterstützung, weil sie mit ihrem Geld oftmals kaum über die Runden kommen. Für Michaela Engelmeier gibt es daher in dieser Frage kein Entweder-oder.
Der SoVD will zum einen durchsetzen, dass die Regelsätze beim Bürgergeld grundsätzlich neu und sauber berechnet werden. Zum anderen fordert der Verband einen Mindestlohn von deutlich über 14 Euro pro Stunde. Denn dann, so Engelmeier mit Blick auf die aktuelle Diskussion, würde sich Arbeit wirklich spürbar lohnen.