Alle sechs Jahre sind Sozialversicherungswahlen, kurz Sozialwahlen – Deutschlands drittgrößte Wahlen nach Bundestag und Europaparlament. Rund 52 Millionen Wahlberechtigte sind in diesem Jahr wieder aufgerufen, darüber abzustimmen, wie sich die Selbstverwaltungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger zusammensetzen.
Die Selbstverwaltungsorgane sind die Vertreterversammlung der Rentenversicherung und die Verwaltungsräte der Kranken- und Unfallversicherung. Versicherte und Arbeitgeber wählen ihre Vertreter*innen getrennt.
Erstmals Stimmabgabe im Internet möglich
Unwichtig ist das nicht: Bei der Rentenversicherung entscheidet das Gremium etwa über die Verwendung von Beitragsgeldern, über Reha-Leistungen und prüft Widersprüche. Mitmachen ist also ratsam.
Wahlberechtigt sind alle, die am 1. Januar 2023 mindestens 16 Jahre alt waren und selbst bei den Ersatzkassen oder der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) versichert sind. Sie erhalten die Unterlagen per Post. Es gibt keine Wahllokale, die Stimmabgabe erfolgt per Brief. In einem Pilotprojekt können die Stimmberechtigten der Krankenkassen ihre Stimmen erstmals auch online abgeben.
Wahlunterlagen kommen im April
Kommt oder kam jetzt schon ein Schreiben der DRV, ist das aber nur die Vorankündigung. Damit informiert sie seit Mitte Februar über 30 Millionen Versicherte und Rentner*innen. Die Wahlunterlagen folgen erst Ende April. Bis spätestens 31. Mai müssen die Stimmzettel dann wieder bei der DRV sein. Mehr erfährt man auf www.sozialwahl.de.