Die Sitzung wurde von Karl-Heinz Arians, Ministerialdrigent und Leiter der Abteilung „Inklusion von Menschen mit Behinderung“, geleitet. Staatsministerin Ulrike Scharf aufgrund von Terminüberschneidungen nicht teilnehmen und ließ sich entschuldigen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 wurde der Auftrag erteilt, die Barrierefreiheit als Daueraufgabe durch eine bayerische Fachstelle für Barrierefreiheit am Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu unterstützten.
Zur Umsetzung dieses Auftrages ist es dem STtMAS ein zentrales Anliegen, die relevanten Gremien (Landesbehindertenrat und Landesseniorenrat) einzubinden. Die Sondersitzung diente daher dazu, die Expertise des Beirates einzuholen.
Ministerialrätin Brita Lange, Leiterin des Referats „Bayern barrierefrei“, berichtet über die Entwicklung der Beratungsstelle Barrierefreiheit im Rahmen des Programms „Bayern barrierefrei“ und über den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer wurde mit Unterstützung der Bayer. Staatsregierung unter dem Namen „Beratungsstelle Planen und Bauen für alte und behinderte Menschen“ 1984 eingerichtet und wird seit der Gründung vom StMAS, zunächst über den Landesbehindertenplan und den Landesaltenplan (= inzwischen Seniorenpolitik) und seit 2015 zusätzlich auch aus Mitteln des Programms „Bayern barrierefrei“ gefördert. Seit 2022 erfolgt zudem eine Förderung durch das StMD für den Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Zum Themenbereich „Bauen und Wohnen“ kamen zwei Kooperationspartner hinzu – die Stiftung Pfenningparade für die digitale Barrierefreiheit (2016) und der Caritas Augsburg Betriebsträger GmbH (CAB) für Leichte Sprache und Unterstützte Kommunikation (2023). So wurde das Beratungsspektrum auf alle Lebensbereiche erweitert.
Aufgrund des bereits erfolgten Ausbaus ist die Beratungsstelle Barrierefreiheit bundesweit als bayernweite Fachstelle anerkannt.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hob hervor, dass ihr bei der Auswahl der Landesfachstellen wichtig gewesen sei, dass diese bei der Beratung zur Barrierefreiheit alle relevanten Themen-bereiche weitgehende abdeckten. Bei diesem Austausch sind derzeit sechs Länder vertreten.
Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 betont, dass die Inklusion in allen Bereichen weiter vorangetrieben und Barrieren in der Lebenswelt und in den Köpfen weiter abgebaut werden sollen Inklusion solle von der Kita über Schule, Ausbildung, Beruf und Wohnen noch mehr gelebter Alltag werden. Dafür ist die Barrierefreiheit essenziell. Diese Daueraufgabe wird durch einebayerische Fachstelle für Barrierefreiheit am StMAS unterstützt.
In der zweiten Jahreshälfte 2024 sollen Expertenkapazitäten für das erweiterte Aufgabenspektrum gewonnen werden. Ziel ist, dass das erweiterte Angebot bereits in der Haushaltsplanung 2025 Berücksichtigung finden kann.
Auf der Sitzung stellte sich auch die Informations- und Wissensvermittlung der Fachstelle Barrierefreiheit vor.
Ihre Schwerpunktthemen sind:
- Information zum Thema Planen und Bauen
- Information zum Thema Digitale Barrierefreiheit und
- Information zum Thema Leichte Sprache und Unterstützte Kommunikation
Vertreten ist sie bayernweit. Es gibt 18 Standorte, die Erstberatung ist kostenlos, dass Beratungsangebot ist neutral und unabhängig.